Arbeitslosengeld ist eine Leistung der deutschen
Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und
abhängig von weiteren Voraussetzungen gezahlt wird. Es wird
normalerweise bis zu einem Jahr gezahlt, bei älteren
Arbeitslosen auch bis zu zwei Jahre. Die rechtlichen Grundlagen
für das Arbeitslosengeld enthält das Dritte Buch des
Sozialgesetzbuches (SGB III). Ähnliche Leistungen gibt es auch
in allen anderen europäischen Staaten.
Zu unterscheiden ist das Arbeitslosengeld von dem Arbeitslosengeld II.
Umgangssprachlich wird das Arbeitslosengeld deshalb zur Abgrenzung vom
Arbeitslosengeld II auch als Arbeitslosengeld I bezeichnet. Das
Arbeitslosengeld II ist eine unbefristete Leistung, die der
Grundsicherung von Arbeitsuchenden und Arbeitenden dient, soweit sie
ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig durch
Einkommen, Vermögen oder andere Hilfen, wie zum Beispiel auch
das Arbeitslosengeld, decken können.