Das
Bundesausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) regelt die staatliche Unterstützung
für die Ausbildung von Schülern und Studenten in
Deutschland. Mit dem Kürzel BAföG wird
umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus
dem Gesetz ergibt.
Das Gesetz gilt nach § 68 SGB I als besonderer Bestandteil des
Sozialgesetzbuches und soll langfristig dort eingeordnet werden. Damit
ist BAföG eine Sozialleistung.
Das sogenannte Meister-BAföG (jetzt Aufstiegs-BAföG),
mit dem die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen
Fachkräften finanziell gefördert wird, ist nicht im
Bundesausbildungsförderungsgesetz, sondern im
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt.