In der Grundsicherung sind alle Leistungen enthalten, die auch nach dem
Sozialhilferecht gezahlt werden. Allerdings wird, anders als bei der
Sozialhilfe, erst dann auf das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern
zurückgegriffen, wenn es höher liegt als 100.000 Euro
im Jahr.
Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können
Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die
Regelaltersgrenze - das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die
reguläre Altersrente beziehen können –
erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens
18 Jahre alt sind und in Deutschland wohnen.