Arbeitslosengeld 2 Rechner, Hartz-4

Arbeitslosengeld 2 - berechnet mein zu erwartendendes Arbeitslosengeld 2, Hartz-4


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Das Arbeitslosengeld II (kurz Alg II oder ALG II, umgangssprachlich meist Hartz IV) ist in Deutschland die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Es soll Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht. Allerdings kann es durch zulässige Sanktionen um maximal 30 % gekürzt werden.[1] Das Existenzminimum wird nicht bedingungslos gezahlt.

Das ALG II wurde zum 1. Januar 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt[2] („Hartz IV“) eingeführt und hat – wie im zugrunde liegenden Hartz-Konzept (2002) vorgesehen – die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende auf dem Leistungsniveau des soziokulturellen Existenzminimums zusammengeführt. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, das in vielerlei Hinsicht nach denselben Regeln berechnet und gewährt wird wie ALG II.

Die amtliche Bezeichnung ist (anders als diejenige der früheren Arbeitslosenhilfe) dreifach irreführend:

Das ALG II ist keine Variante eines übergeordneten Arbeitslosengeldes, sondern etwas ganz anderes neben dem Arbeitslosengeld. Im Vordruck zur Einkommensteuererklärung steht unter den Beispielen für Lohnersatzleistungen auch „Arbeitslosengeld“; hier ist ALG II jedoch nicht einzutragen.
Um ALG II zu beziehen, muss man nicht vorher ein anderes Arbeitslosengeld bezogen haben; amtlich gibt es kein „Arbeitslosengeld I“.
Um ALG II zu beziehen, muss man nicht arbeitslos sein. ALG II kann auch ergänzend zu Arbeits- und anderem Einkommen bezogen werden (auch ergänzend zum Arbeitslosengeld).